Bei einem Gewerbe treibenden Kunden hat die Berufsgenossenschaft festgestellt, dass die Arbeitsplatzbeleuchtung an zwei Drehbänken (DDR-Standard) unzulässig ist. Die zur Arbeitsplatzbeleuchtung verwendeten Lampen, bestehend aus Tischleuchte und Anschlussleitung für AC 230V, werden über die Drehbank geschaltet und sind mit angebaut. Die Berufsgenossenschaft Ist der Meinung, dass Sicherheitsanforderungen nicht eingehalten werden, da zum Beispiel Spänne bei diesem Aufbau zu Schäden führen könnten.
展开▼