Seit dem 15. Juni 2011 schreibt die ErP-Richtlinie 2009/125/EG vor, dass beim Einsatz von Niederspannungs-Drehstrom-Asynchron-motoren im Leistungsbereich von 0,75 kW bis 375 kW auf Energieeffizienz zu achten ist. Nachdem die Rahmenbedingungen für den Einsatz dieser Motoren verschärft wurden, tritt im Januar die nächste Stufe der ErP-Richtlinie in Kraft. Dann müssen die neu in Verkehr gebrachten Drehstrom-Asynchronmotoren die Energieeffizienzklasse IE3 erfüllen oder mit einem Frequenzumrichter betrieben werden.
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