Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat einen Anlageberater zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von mehr als 13000€ verurteilt. Der Kläger beteiligte sich im Jahr 1995 auf Anraten des Beklagten als atypischer stiller Gesellschafter an einer Vermögensanlagen GmbH und verlor durch die Insolvenz der zur »Göttinger Gruppe« gehörenden Gesellschaft sein eingezahltes Kapital.
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