Gesundheit ist ein Verkaufsargument - und Gesundheit ist auch eine Frage der Ernährung.rnAus diesem Grund ist die Lebensmittel- und Getränkeindustrie daran interessiert, Produkte mitrnnährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben wie „fettarm" oder „ohne Zucker" zu kennzeichnen.rnIm Dezember 2006 haben der Europäische Rat und das Parlament die Verordnung 1924/2006rnangenommen, die einheitliche Regeln für solche Werbeaussagen („Claims") auf Lebensmittelnrnvorschreibt, die auf Nährwertprofilen beruhen. Nur bei Produkten, die echte gesundheitlichernund ernährungsbedingte Vorteile bieten, darf auf Etiketten und bei der Vermarktung darauf Bezugrngenommen werden. Die entsprechenden Claims müssen in einer EU-weit geltenden Positivlisternverzeichnet sein, die bis Ende Januar 2010 veröffentlicht werden soll.
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