Am 4. Juni 2012 hat die EU-Kommission den Entwurf 《Verordnung des europaischen Parlaments und des Rates uber die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste fur elektronische Transaktionen im Binnenmarkt》 [1] vorgestellt. Erstellt wurde der Entwurf von der Generaldirektion fur Binnenmarkt und Dienstleistung (GD MARKT). Vorangegangen war eine offentliche Anhorung im Kalenderjahr 2011. Die Neufassung soll die Signatur-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1999 ablosen und die Nutzung von eID-Systemen vereinfachen. Dieser Beitrag stellt kritisch einige mogliche Konsequenzen fur Technologie und Anwendungen zur Diskussion.
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