Zwar ist derzeit eine zügige Neuordnung im Bereich der Mehrwertsteuersätze nicht zu erwarten. Sollte dieses Thema wieder für die politische Agenda aktuell werden, sind aber die Erkenntnisse aus der vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) bei der Universität Saarbrücken in Auftrag gegebenen Studie „Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel-und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, Steuer-und haushaltspolitischen Gesichtspunkten" zu berücksichtigen. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es-außer für Lebensmittel-keine hinreichenden Gründe gebe, die bestehenden Steuersatzermäßigungen fortzuführen oder neue Steuerermäßigungen einzuführen. Wörtlich heißt es.
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