Im Krankenhausalltag sind Fragen zur ordnungsgem??en Aufkl?rung und Einwilligung oft eine organisatorische Herausforderung. Das Krankenhaus und damit auch die Krankenhaus?rzte müssen sicherstellen, dass die Aufkl?rung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Neben Zeitpunkt und Inhalt müssen vor allem auch die richtigen Adressaten der Aufkl?rung ausgemacht werden. Dieser Aspekt ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen problematisch, vor allem dann, wenn keine Sorgeberechtigen mit zur Behandlung ?lterer Jugendlicher oder junger Erwachsener erscheinen. Denn der Adressat der Aufkl?rung leitet sich von demjenigen ab, der die Einwilligung geben muss. Wenn also der erwachsene und einwilligungsf?hige Patient zur Behandlung kommt, ist er zweifelsfrei auch Adressat der Aufkl?rung. Kritisch k?nnen Konstellationen werden, bei denen sich der Minderj?hrige und die Sorgeberechtigten nicht einig sind.
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