Die Kellerfenster eines Gebäudes waren mit einem mobilen Hochwasserschutzsystem ausgerüstet worden. Dennoch kam es bei einem Hochwasserfall zu einem begrenzten Wassereintritt über einige der geschützten Fenster. Bei einem der betroffenen Fenster wurde exemplarisch eine Flutung vorgenommen, um das Hochwasserschutzsystem im eingebauten Zustand zu prüfen. Dabei ergab sich, dass Wasser insbesondere über den Abschluss des Laibungsputzes im Bereich der Fensterbrüstung eintrat. Die Dichtung des Hochwasserschutzsystems an den Baukörper war aufgrund des Putzabschlusses dort nicht durchgängig gegeben und konnte daher vom Wasser umgangen werden. Insofern lag ein technischer Mangel hinsichtlich der Montage des Hochwasserschutzsystems vor.
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