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Schutzrechtsverwarnungen als Tatsachenbehauptungen; zur Unterscheidungskraft der Marke 'Gute Laune' für einen Tee

机译:作为事实主张的工业产权警告;茶的“好心情”品牌的鲜明特征

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摘要

Der Begriff der Tatsachenbehauptung ist nach Lehre und stRsp weit auszulegen; selbst Urteile, die nur auf entsprechende Tatsachen schlie?en lassen, gelten als Tatsachenmitteilungen ("konkludente Tatsachenbehauptung"). Entscheidend für die Qualifikation einer Au?erung als Tatsachenbehauptung ist, ob sich ihr Bedeutungsinhalt auf einen Tatsachenkern zurückführen l?sst, der einem Beweis zug?nglich ist. Schutzrechtsverwarnungen sind idR Tatsachenbehauptungen und keine Werturteile. Die Behauptung, jemand verletze ein Patent, ist in der Regel eine Tatsachenbehauptung, deren Unterlassung gem?? § 7 UWG verlangt werden kann. Dasselbe gilt für den Vorwurf der Markenrechtsverletzung. Angaben sind nur dann beschreibend, wenn der in dem Wort enthaltene Hinweis auf die Herstellung, die Beschaffenheit oder die Bestimmung der Ware innerhalb der beteiligten Verkehrskreise allgemein und ohne besondere Denkarbeit erfasst werden kann. L?sst sich dagegen die Beziehung zwischen Ware und Zeichen nur im Wege besonderer Schlussfolgerungen oder Gedankenoperationen herstellen, dann ist die Registrierung des Zeichens ebenso erlaubt, wie wenn es sich um eine blo?e Andeutung irgendwelcher Eigenschaften der Ware, der Art ihrer Herstellung oder ihrer Zweckbestimmung handelt. Wird ein Tee mit "Gute Laune" bezeichnet, dann wird damit weder die Beschaffenheit noch die Bestimmung des Tees in einer Weise beschrieben, die unmittelbar auf einen bestimmten Inhalt oder eine bestimmte Wirkung des Tees schlie?en lie?e. Der Tee wird vielmehr blo? mit einem wünschenswerten Gemütszustand in Verbindung gebracht und damit eine einen solchen Zustand f?rdernde Wirkung angedeutet. Die Eintragungshindernisse gem?? § 4 Abs 1 Z 4 und Z 5 MaSchG liegen daher nicht vor; die Marke "Gute Laune" ist vielmehr schutzf?hig. Bei Prüfung der Frage, ob das Zeichen "Gute Laune" blo? als Bestimmungsangabe iSv § 10 Abs 3 MaSchG verwendet wird, ist die Kennzeichnungskraft der Marke zu berücksichtigen. Die Kennzeichnungskraft bestimmt den Schutzumfang eines Zeichens; das gilt auch bei der Beurteilung der Voraussetzungen der Schutzschranke des § 10 Abs 3 MaSchG. Denn je geringer die Kennzeichnungskraft der verwendeten Marke ist, umso eher werden die angesprochenen Verkehrskreise damit identische oder verwechselbar ?hnliche Zeichen als Bestimmungsangabe auffassen.
机译:事实断言的概念应根据教导和stRsp进行广泛解释。即使仅提出相关事实的判断也被视为事实陈述(“隐含事实主张”)。将话语限定为事实断言的决定性因素是其含义是否可以追溯到证据可访问的事实核心。工业产权警告通常是事实陈述,而不是价值判断。关于某人侵犯专利的主张通常是事实性主张,而忽略了可以要求提供7 UWG。对商标侵权的指控也是如此。信息仅是描述性的,前提是该单词中包含的商品的制造,质量或目的地的参考可以被一般性地理解,并且在相关公众中无需特殊思考。另一方面,如果只能通过特殊的结论或思想操作来建立商品与标志之间的关系,那么该标志的注册就被允许,就好像它仅仅是对商品的任何特性,其制造方式或本身的性质的指示一样。目的行为。如果将茶称为“好心情”,则它不会以暗示茶具有特定含量或效果的方式描述茶的性质或目的。茶还不够?与期望的心理状态相关联,因此指示促进这种状态的效果。根据??注册的障碍因此,第4(1)4和5节“ MaSchG”不可用; “好心情”品牌颇具保护意义。在检查问题时是否仅标志“好心情”?根据MaSchG第10条第(3)款的规定,应考虑品牌的鲜明特征。鲜明的特性决定了标志的保护范围;这也适用于对MaSchG第10条第(3)款保护栅栏要求的评估。因为所使用品牌的独特性越低,目标受众越有可能将相同或令人困惑的相似标志理解为一个名称。

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