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【24h】

Das Verbot der Gew?hrung oder Annahme von Vorteilen ('Inducements') durch eine Wertpapierfirma (§ 39 WAG 2007)

机译:禁止投资公司授予或接受优势(“收益”)(WAG第39条,2007年)

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摘要

Nach § 39 Abs 1 WAG 2007 handelt ein Rechtstr?ger nicht ehrlich, redlich und professionell im bestm?glichen Interesse seiner Kunden gem?? § 38, wenn er im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapier- oder Nebendienstleistungen einen Vorteil (definiert in § 39 Abs 2) gew?hrt oder annimmt. § 39 Abs 3 enth?lt eine abschlie?ende Liste jener Sachverhalte, in denen die Gew?hrung oder Annahme von Vorteilen zul?ssig ist. Die praktische Bedeutung solcher "Inducements" (zB Kick-backs, Bestandsprovisionen) legt eine Analyse des § 39 nahe.
机译:根据《 WAG 2007》第39条第1款,法人实体不会按照客户的最大利益诚实,公正和专业地行事如果他授予或接受与提供证券或辅助服务有关的利益(在第39条第2款中定义),则第38条。第39条第(3)款详尽列出了允许授予或接受优势的情况。对第39段的分析表明,此类“指示”(例如回扣,库存佣金)的实际重要性。

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