Da mit der Sondergebietswidmung "Krankenhaus" kein Immissionsschutz verbunden ist, müssen krankenhausspezifische Immissionen von den Nachbarn grundsätzlich hingenommen werden. Bei weit von der Gebäudefront zurück versetzten baulichen Anlagen (Räume für Lüftungsgeräte, Kältemaschine-Rückkühler, Liftüberfahrt) auf dem Flugdach ist eine Verletzung des Nachbarrechtes auf Einhaltung der Gebäudehöhe auszuschließen.
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