Brauereien und Getränkefachgroßhändler haben häufig neben dem Produktionsvermögenrneinen nicht unerheblichen Grundbesitz, zu dem unter anderem auch eigene Gaststättenrnund Mietwohngrundstücke gehören, die vererbt oder zu Lebzeiten verschenkt werden.rnIm vorliegenden, sehr einfach gehaltenen Fall, wird zunächst die Bewertung einer Gaststätternim Rahmen einer Schenkung aus dem Privatvermögen anhand der gesetzlichen Vorschriftenrndargestellt. In einem weiteren Beitrag soll die Bewertung einer Schenkung aus demrnBetriebsvermögen und das brisante Thema „Gaststätten als Verwaltungsvermögen"rnbeschrieben werden.
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