Im Rahmen der Ermittlung des Sach- oder Substanzwerts einer Brauerei unter dem Gesichtspunkt der Betriebsfortführung (going concern) für Kauf oder Verkauf, erbschaft- oder schenkungsteuerliche Zwecke oder Beleihungen, taucht zwangsläufig auch die Frage auf, wie viel ist das Recht, Eigenwasser (eigener Brunnen) zu fördern, wert? Auch weitere immaterielle Wirtschaftsgüter wie Kunden oder die Marke, fallen unter diese Fragestellung. In diesem Beitrag werden als nicht bilanzierte immaterielle Vermögensgegenstände speziell die Wasserrechte und Markenrechte beschrieben und bewertet.
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