Viele Markenhersteller setzen auf Vertriebsbeschrankungen im Onlinehandel-so auch der Sportschuhhersteller Asics, der nur uber autorisierte Handler an Endkunden verkauft. Nun ausserte das Bundeskartellamt Bedenken: Das selektive Vertriebssystem enthalte schwerwiegende Wettbewerbsbeschrankungen vor allem im Internetvertrieb. Damit werde den Handlern die Nutzung von Online-Marktplatzen wie Ebay oder Amazon ohne Ausnahme untersagt. Ausserdem verbietet Asics seinen Handlern die Unterstutzung von Preisvergleichsmaschinen. Ferner durfen die Markenzeichen von Asics nicht auf Internetseiten Dritter verwendet werden.
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