In einem Unternehmen der Wirtschaftsprufung und Steuerberatung wurde mit einem Arbeitnehmer ein vorformulierter Arbeitsvertrag geschlossen. Dieser sah ein Wettbewerbsverbot und eine damit einhergehende Vertragsstrafenklausel vor, nachdem fur jeden Fall des Verstosses eine Strafe in Hohe des ein- bis dreifachen Betrages des jeweiligen Monatsgehalts fallig werden sollte. Die genaue Hohe der Strafe sollte dabei vom Arbeitgeber festgesetzt werden und sich nach der Schwere des Verstosses richten. Nach kurzer Zeit verliess der Arbeitnehmer das Unternehmen und wechselte zu einem Konkurrenten. In der Folge wechselten auch 13 Mandanten das Unternehmen und liessen sich von dem neuen Arbeitgeber des Mitarbeiters beraten. Aus diesem Grunde sah der alte Arbeitgeber das Wettbewerbsverbot verletzt und verlangte eine Vertragsstrafe in Hohe von 3.588,00 euros fur jeden verlorenen Mandanten, insgesamt also 46.644,00 euros. Hiergegen wehrte sich der Arbeitnehmer - mit Erfolg.
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