Wesentliche neue Regelungen zur Arbeitnehmeruberlassung sind zum i. Dezember 2011 in Kraft getreten. Neben der Umsetzung der Europaischen Leiharbeitsrichtlinie 2oo8/io4/EG war in diesem Zusammenhang die Verhinderung des Missbrauchs der Arbeitnehmeruberlassung weitere Intention der Bundesregierung. Einzelheiten erlautert Rechtsanwaltin Dr. Almut Maulshagen, Fachanwaltin fur Arbeitsrecht, Henseler 81 Partner Rechtsanwalte in Dusseldorf.
展开▼