In Deutschland gilt seit dem 1. Mai dieses Jahres die volle Arbeitnehmerfreizugigkeit und Dienstleistungsfreiheit fur die acht Lander, die 2004 der Europaischen Union beigetreten sind. Nun werden auch im Stahlhandel die Folgen der Offnung diskutiert. Gibt es Grunde zur Sorge oder nicht? Einzelheiten erlautert Rechtsanwaltin Dr. Almut Maulshagen, Fachanwaltin fur Arbeitsrecht, Sozietat Henseler & Partner in Dusseldorf. Die neue Regelung betrifft Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei. Noch nicht dazu gehoren Bulgarien und Rumanien. Vor allem drei Fragen drangen sich auf: Ist eine Uberschwemmung des deutschen Arbeitsmarktes von unqualifizierten Arbeitskraften zu befurchten?
展开▼