Am 29. Januar 2013 trat das Gesetz zur Anderung des Umweltrechtsbehelfsgeset-zes (UmwRG) in Kraft, es enthalt Neuregelungen, die in der Bilanz zu einer deutlichen Ausweitung des Klagerechts der Umweltverbande fuhren. Man hat sich in den vergangenen Jahren daran gewohnen mussen, dass fast alle grosseren umweltrelevanten Projekte in Deutschland von den Umweltverbanden-zu denen heute nicht nur NABU und BUND, sondern auch eine Vielzahl regionaler Vereinigungen zahlen -vor den Verwaltungsgerichten beklagt werden.
展开▼