Abfallrecht | Die fur die Entgegennahme und Prufung von Anzeigen gewerblicher Sammlungen zustandige Behorde ist befugt, samtliche Unterlagen des anzeigenden Sammlers dem offentlich-rechtlichen Entsorgungstrager (orE) zur Verfugung zu stellen. Zwei Sammler sind daher jungst vor Gericht gescheitert, der zustandigen Behorde mit einstweiliger Anordnung zu untersagen, Unterlagen und Angaben an den orE weiterzugeben (vergleiche unter anderem das Verwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 02.05.2014, Aktenzeichen: 5 L 267/14).
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机译:废法|负责接收和检查商业收集通知的机构有权将通知收集者的所有文件提供给公共废物处理公司(orE)。因此,最近有两名收藏家在法庭上未能禁止临时命令的主管当局将文件和信息转交给矿石交易所(除其他事项外,参见萨尔州行政法院,2014年5月2日的决定,文件编号:5 L 267/14)。
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