Auch die Kartoffelanbauer müssen sich ab dem 01.01.2005 endgültig mit dem Thema "Cross Compliance" auseinandersetzen. Zum besseren Verstandnis wird im Folgenden ein kurzer überblick gegeben. Gemass Verordnung (EG) Nr 1782-2003 wird ab dem Jahr 2005 die Gewahrung von Direktzahlungen an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit geknüpft (Cross Compliance),
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