Das Europaische Parlament und der Rat haben nach einjahrigen Verhandlungen im Juni die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln (Verordnung) verabschiedet. Die Verordnung ist ein Jahr nach der Veroffentlichung im Amtsblattanzuwenden. Futtermittelbestande, die bis zu diesem Zeitpunkt in den Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen noch verwendet werden. Ferner kann die Europaische Kommission (Kommission) festlegen, unter welchen Bedingungen Futtermittel schon vor diesem Zeitpunkt nach den neuen Regelungen gekennzeichnet werden dürfen.
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