Endlich", freut sich Wolfgahg Franznick, Vorstandsvorsit-Izender des Verbandes der BVUK Betriebliche Versorgungswerke e.V. in Wurzburg, "ist das Thema Betriebsrente auch fur den Mittelstand wieder interessant." Denn das neue Betriebsrentehgesetz bietet grossen wie kleinen Unternehmen die Moglichkeit, durch die betriebliche Altersversorgung Sozialabgaben sparen zu konnen und durch attraktive Gesamtvergutungs-modelle qualifizierte Mitarbeiter zu binden. Doch vor der Kur steht die Pflicht: Arbeitgeber mussen seit Januar 2002 ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersversorgung im eigenen Unternehmen ermoglichen. Dabei sind sie verpflichtet, von den moglichen funf Durchfuhrungswegen mindestens einen anzubieten, bei dem die Mitarbeiter die "Riester-Forderung" erhalten: das sind die Direktversicherung, die Pensionskasse oder - ab dem zweiten Quartal 2002 - einen neu gegrundeten Pensionsfonds. Bestimmen konnen Arbeitgeber also nur noch, welche Durchfuhrungswege sie wahlen und welchem Dienstleister sie die Organisation und Durchfuhrung der Betriebsrente in ihren Unternehmen anvertrauen.
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