Seit 1. Juli 2014 ist die sogenannte Mütterrente in Kraft. Um die verbesserten Regeln für Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu konnen, brauchen Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren sind, nichts zuunternehmen, sofern sie bereits eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung beziehen. Sie erhalten dann ,,von Amts wegen" einen Rentenzuschlag, der pro Kind 28,14 Euro (West) und 25,74 Euro (Ost) im Monat ausmacht.
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