Arzneimittel unterliegen den GMP-Richtlinien und mussen laut Gesetzgeber gekennzeichnet werden. Die Richtlinien besagen, dass Primar- und Sekundarpackmittel mit einer Chargennummer gekennzeichnet werden mussen. Wie sollen solche Applikationen gelost werden? Die Vorschriften sind streng: Kein Produkt darf das Unternehmen ohne Kennzeichnung verlassen. Bei der Frage mit welcher Technologie die Kennzeichnung durchgefuhrt werden sollte, gab es beim Pharmahersteller Azupharma bestimmte Anforderungen.
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