Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen von ihr vermittelten Vergleich zur Zahlerverrechnung bei hausinterner BHKW-Nutzung bekraftigt. Die Wohnungseigentumergemeinschaft (WEG) Am Berg-heimer Hof in Stuttgart kann - nun wohl endgultig - aufatmen. Fur die derzeit zehn Mieter in dem Gebaudekomplex, die ihren Strom nicht aus dem WEG-eigenen Blockheizkraftwerk beziehen wollen, mussen keine teuren Unterzahler mit registrierender Leistungsmessung (ULM) installiert werden, obwohl fur den 100 000 kWh/a ubersteigenden Zusatzstrombezug der Gemeinschaft ein RLM-Summenzahler notwendigist.
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