Abschnitt 3"Besondere Vorschriften fur uberwachungsbedurftige Anlagen"der Betriebssicherheitsverordnung ist ab 1.Januar 2003 gultig.Er enthalt eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe und Bestimmungen,die einer Erlauterung bedurfen.Aus diesem Grunde hat der Arbeitskreis"Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung"die folgenden Erlauterungen zusammengestellt.Der Arbeitskreis besteht weiter.Bitte richten Sie alle Fragen,die bei der Arbeit mit der Betriebssicherheitsverordnung im Bezug zu uberwachungsbedurftigen Anlagen entstehen an:
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