Immer mehr kleine und mittlere Firmen empfangen Rechnungen auf elektronischem Wege. Der Empfang elektronischer Abrechnungsdokumente birgt einige steuerliche Fallstricke, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS in Monchengladbach. Grundsatzlich mussen digitale Rechnungen die gleichen formalen Rechnungskriterien erfullen wie Papierrechnungen. Leicht werden bei der Belegprufung am Bildschirm Fehler ubersehen. Daher sollten Unternehmen den fur die Rechnungsprufung verantwortlichen Mitarbeitern Checklisten an die Hand geben, mit denen sie die formale und inhaltliche Richtigkeit luckenlos prufen konnen. Daruber hinaus mussen Rechnungsempfanger die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Dokuments sicherstellen. Dies kann eine elektronische Signatur oder die übermittlung per Electronic Data Interchange (EDI)-Ver-fahren automatisch gewahrleisten.
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