Die folgende Urteilsbesprechung berichtet Uber zwei Klagen eines Arbeitnehmers,der sich an einer unsicheren Maschine verletzte-sowohl gegen die Maschinenherstellerin als auch gegen die Arbeitgeberin.Dabei werden besonders praxisrelevante Anforderungen an Schutzeinrichtungen diskutiert-und Arbeitsschutzverantwortlichen und Konstrukteuren Empfehlungen mitgegeben.Der seit 1.Juni 2006 bei der Betreiberin als Produktionsmitarbeiter beschAftigte Arbeitnehmer erlitt am 3.Juli 2006 an einer nicht CE-gekennzeichneten Punktschweissmaschine1 bei einem Arbeitsunfall schwerste Quetschverletzungen an beiden HAnden als er ein verkantetes MetallstUck entfernen wollte.Die Berufsgenossenschaft erkannte eine Minderung der ErwerbsfAhigkeit bisher in HOhe von 60% an.
展开▼