Der unterirdische Waren- und Gutertransport via Cargo sous terrain (CST) hat eine weitere Hurde genommen. Ende Januar beschloss der schweizerische Bundesrat, die rechtlichen Voraussetzungen fur das Generationenprojekt durch klare Bedingungen fur Bau und Betrieb der Anlagen und eine Botschaft an die Investoren voranzutreiben. Dazu gehort vor allem eine Regelung fur ein einheitliches Plangenehmigungsverfahren. Somit kann das kantonsubergreifende Projekt unter schweizweit einheitlichen Bedingungen weiterentwickelt werden. Mit einem geschatzt bis 2040 um 37 Prozent zunehmenden Guterverkehr, von dem der grosste Teil auf der Strasse stattfande, sei das eine enorme Herausforderung. Die Betreibergemeinschaft hofft, dass das neue Parlament bald die Beratungen uber das Gesetz zum unterirdischen Gutertransport aufnehmen kann. Mit Inkraftsetzung des Gesetzes konnten die vertraglich zugesicherten 100 Millionen Franken fur die Baubewilligungsphase der ersten Teilstrecke von Harkingen-Niederbipp nach Zurich fliessen. Auch ware ab diesem Zeitpunkt die CST mit 57 Prozent der Aktienanteile uberwiegend in Schweizer Hand. Unter Berucksichtigung der Fristen fur die Gesetzgebung und den Sachplanprozess mit den Kantonen ware die Eroffnung des privat finanzierten Gesamtlogistiksystems fur 2031 geplant. Bahn und CST sind komplementar, weil auf der Schiene wenig kleinteilige, palettenbasierte Transporte stattfinden, wie sie CST im Fokus hat.
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