Fehler in Annoncen konnen teuer werden. Daher lohnt es sich, auf die Formulierungen zu achten. Fehler in Online-Annoncen lassen sich mit einfachen Suchfunktionen schnell aufspuren und sind daher ein gefundenes Fressen fur alle, die leidenschaftlich gerne abmahnen - und gut daran verdienen. Es genugt, einen Fahrzeugtyp und einen Sonderbegriff in das Suchfeld einzugeben, und schon zeigen sich viele fehlerhafte Eingaben auf dem Bildschirm. Ein Beispiel fur eine solche Kombination aus Fahrzeugtyp und Sonderbegriff waren etwa "Opel Mocca" und"Gelandewagen" oder "VW Caddy" und "Wohnmobil". Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass es irrefuhrend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn ein optisch einem Gelandewagen angenaherter SUV mit Zweiradantrieb als "Gelandewagen" annonciert. Denn in der Richtlinie 790/156/EWG Anhang II A.4.1. sowie in Paragraf 20 Abs. 3a Satz 4 StZVO sei vorgegeben, dass ein Gelandefahrzeug einen Allradantrieb habe (LG Berlin, Beschluss vom 12.03.2019, Az. 102 O 16/19).
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