Der Fordersatz fur die Energieberatung ist um 20% gestiegen. Der Bund ubernimmt bei Wohngebauden nun 80% des Beraterhonorars. Seit 1. Februar gibt es Anderungen bei der Energieberatung. So wurde eine neue Version der "Richtlinie uber die Forderung der Energieberatung fur Wohngebaude veroffentlicht, teilte das Bundesamt fur Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit. Statt wie bisher 60% tragt der Bund nun 80% des forderfahigen Beratungshonorars. Der Hochstsatz, mit dem der Staat die Beratung bei Wohngebauden mit mehr als zwei Wohneinheiten bezuschusst, betragt jetzt 1.700 Euro. Bei Ein- und Zweifamilienhausern springt der Bund mit maximal 1.300 Euro ein. Hinzukommen konnen noch Fordermittel von der Kommune oder vom Bundesland. In jedem Fall mindestens 10% der Beratungskosten muss der Auftraggeber jedoch selber tragen.
展开▼