Stromkunden konnen darauf bestehen, dass Ubertragungsnetzbetreiber ihre Verpflichtungen aus der europaischen Stromrichtlinie erfullen, auch wenn sie keinen Vertrag mit ihnen haben. Der Europaische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Oktober uber die Beschwerde einer hollandischen Papierfabrik gegen den Netzbetreiber Tennet entschieden. Im Marz 2015 war es in der von Tennet versorgten Provinz Nordholland zu einer Lieferunterbrechung von mehreren Stunden gekommen, in denen die Papierfabrik nicht produzieren konnte. Das Unternehmen hatte einen Liefervertrag mit dem ortlichen Versorger Liander, der seinerseits von Tennet versorgt wird.
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