Karnten, Sonneggersee 2006: Einem todlichen Badeunfall folgte eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen einen Bademeister. Er verteidigte sich, er habe nicht helfen konnen, weil er keine Schwimmausbildung habe. Und damit hatte er Recht. Denn osterreich ische Gesetze kennen keinen "Bademeister". Nirgendwo ist Schwimmen-Konnen eine Pflichtvoraussetzung fur den sommerlichen Beruf. Am Schlieβen dieser Lucke arbeitet man im Osterreichischen Normungsinstitut mit einem Anforderungsprofil fur die Ausbildung.
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