Allein in Wien stromen jeden Sommer durchschnittlich 5 Millionen Menschen in die Freibader der Stadt. Rechnet man die Besucher der Hallenbader dazu, so frequentieren jahrlich rund 6,5 Millionen Badegaste Freizeitanlagen mit temperiertem Wasser. Dafur, dass der Besuch im Bad keine unerwunschten Folgewirkungen hat, sorgt zum einen die Baderhygieneverordnung, von der im Herbst 2011 eine neu strukturierte und uberarbeitete Version herausgegeben wird. Zum anderen tragt dafur die ONORM 5019 Sorge, die seit Kurzem in einer aktualisierten Version verfugbar ist. Diese regelt alle hygienerelevanten Aspekte von Planung, Ausfuhrung, Betrieb, Uberwachung und Sanierung von Trinkwasser-Erwarmungsanlagen (TWE-Anlagen).
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