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>Private prescriptions of hypnotics and tranquilizers for statutory health-insured patients: Regulatory framework versus reality of primary care [Verordnung von Hypnotika und Tranquillanzien für GKV-Versicherte auf Privatrezept: Rahmenbedingungen kontra Versorgungsrealit?t?]
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Private prescriptions of hypnotics and tranquilizers for statutory health-insured patients: Regulatory framework versus reality of primary care [Verordnung von Hypnotika und Tranquillanzien für GKV-Versicherte auf Privatrezept: Rahmenbedingungen kontra Versorgungsrealit?t?]
Die missbrauchliche Anwendung von Arzneimit-teln ist ein weit verbreitetes gesundheitliches und gesellschaftlicb.es Problem. Zu den haufigs-ten missbrauchlich angewendeten Arzneistoffen gehoren Tranquillanzien und Hypnotika aus der Gruppe der Benzodiazepine und Z-Substanzen wie Zolpidem und Zopiclon. Das ist nicht neu. Neu ist auch nicht die Erkenntnis, dass diese Arz-neimittel - mittlerweile wohl zum weit iiber-wiegenden Teil - fur GKV-Versicherte nicht auf Kassenrezept, sondern auf Privatrezepten ver-ordnet werden [3,4]. Auch der aktuellste Arznei-verordnungsreport (AVR) 2013 hat festgestellt, dass es Hinweise darauf gibt, dass mehr als die Halfte der Z-Substanzen uber Privatrezept ver-ordnet wird. Trotzdem wird dort zum Verord-nungsspektrum sinngemass ausgefiihrt, dass die Gesamtzahl der Verordnungen von Hypnotika seit 1992 um iiber 75% zuriickgegangen sei und die in 2012 (noch) zu Lasten der GKV verordne-ten 109 Mio. Tagesdosen (DDD) etwa 300 000 Patienten pro Tag entsprechen wurden.
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