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【24h】

Beschaftigung von Rumanen, Bulgaren und Drittstaatsangehorigen

机译:罗马尼亚人,保加利亚人和第三国国民的就业

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摘要

Für die Beschaftigung von Rumanen, Bulgaren und Drittstaatsangehorigen ist weiterhin eine Bewilligung nach dem Auslanderbeschaftigungsgesetz notwendig. Es wird auch künftig Saisonkontigente für die Landwirtschaft geben. Für Kontingentbewilligungengilt die sogenannte i4/i2-Regeiung, wonach Auslander innerhalb von 14 Monaten nicht langer als zwolf Monate beschaftigt sein dürfen. Im Rahmen der Kontingente für saisonale Beschaftigung in der Land- und Forstwirtschaft bestehen auch die Kontingente für die Erntehelfer fort. Für jene Beschaftigte, die aus diesem Kontingent bewilligt werden, sind daher weiterhin keine Beitrage zur gesetzlichen Pensionsversicherung zu entrichten.
机译:对于罗马尼亚人,保加利亚人和第三国国民的就业,仍然需要根据《外国就业法》获得许可。将来还将有季节性的农业配额。所谓的i4 / i2法规适用于配额批准,根据该法规,外国人在14个月内的雇用时间不得超过12个月。作为农业和林业季节性就业配额的一部分,收割工人的配额也继续存在。对于获得此配额批准的员工,无需缴纳法定养老保险金。

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