Gelegentlich gibt es Auftrage, bei denen eine Wohnung nach einem Todesfall gereinigt, entwest und eine Geruchsbeseitigung durchgeführt werden soll. Ist die Person an einer gefahrlichen ansteckenden Krankheit gestorben und muss die Wohnung deshalb - womoglich sogar auf behordliche Anordnung hin-desinfiziert werden, so muss der Schadlingsbekampfer sich selbstkritisch prüfen, ob er tatsachlich über ausreichend Kompetenz verfügt, wenn er einen solchen Auftrag annimmt. Wer als Schadlingsbekampfer gleichzeitig auch geprüfter Desinfektor ist, hat jedenfalls schon einmal eine gesunde Basis. Gefahrliche Krankheiten sind allerdings nur in den seltensten Fallen der Grund für eine Desinfektion von Leichenwohnungen. Haufiger sind die Falle, bei denen eine"normale Todesursache" vorliegt, der Verstorbene aber erst nach langerer Zeit aufgefunden wurde.
展开▼