Das Europaische Parlament hat die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte, die sogenannte GHS-Verordnung der EU, verabschiedet. Mit dieser Vorschrift werden neue Warnkennzeichen für gefahrliche chemische Stoffe undProdukte (Gemische) eingeführt. Für die Vergabe dieser neuen Symbole gelten auch neue Kriterien. Werden zum Beispiel Stoffe, die die Augen nachhaltig schadigen konnen, bisher nur als "reizend" gekennzeichnet, müssen sie zukünftig als "atzend" gekennzeichnet werden. Stoffe, die bei Kindern eine oft todliche "chemische Lungenentzündung" (Aspirationspneumonie) auslosten, wurden bisher mit dem Andreaskreuz, einem X, gekennzeichnet. Sie müssen zukünftig mit einem neuen Symbolfür schwere Gesundheitsschaden gekennzeichnet werden.
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