Es kommt immer wieder vor, dass es Arbeitnehmer mit der Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiten nicht so genau nehmen. Der Arbeitgeber muss solche eigenmachtigen Verkürzungen der Arbeitszeiten natürlich nicht hinnehmen. Doch ist Vorsicht geboten, wenn er deswegen Tristlos kündigt. Der Einfaüsreichtum mancher Arbeitnehmer kennt keine Grenzen, wenn es darum geht, sich auf Kosten des Arbeitgebers zeitliche Vorteile zu verschaffen: Sie lassen Kollegen für sich "mitstempeln" notieren sich langere Arbeitszeiten, erledigen heimlich Privatangelegenheiten oder verlassen den Arbeitsplatz vor Dienstschluss.
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