Vielleicht haben Sie bei einem Ihrer Mitarbeiter in letzter Zeit fehlerhafte Arbeitsergebnisse oder mangelhaften Arbeitseinsatz festgestellt. Was konnen Sie hier im Einzelnen unternehmen? Als Schlechtleisrungen werden im Wesentlichen die Falle bezeichnet, in denen Ihr Mitarbeiter zwar seiner Arbeitsverpflichtung nachkommt, aber eine mit Mangeln behaftete Arbeitsleistung erbringt, das heiBt, nicht genügende Arbeitsergebnisse erzielt, zu langsam arbeitet, zu flüchtig arbeitet, ihm überlassene oder anvertraute Gerate, Werkzeuge oder Maschinen beschadigt, fehlerhafte Entscheidungsgrundlagen erstellt. Unzulangliche Arbeitsergebnisse, langsames Arbeiten oder zu wenige Arbeitsergebnisse brauchen Sie als Arbeitgeber grundsatzlich nicht hinzunehmen. Bevor Sie allerdings Arbeitsleistungen Ihres Mitarbeiters als Schlechtleistungen bezeichnen oder gar sanktionieren dürfen, ist eine sorgfaltige Prüfung notwendig.
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