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Anhang II: neue Systematik, alles besser?

机译:附录二:新系统,一切都更好?

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摘要

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 [1,2] hat die Europaische Union das Recht der Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen neu geregelt. Die bisher leeren Anhange II und III, die die eigentlichen Zulassungen der Zusatzstoffe enthalten, wurden nun mitder Veroffentlichung der Verordnungen (EU) Nr. 1129/2011 [3] und Nr. 1130/2011 [4] mit Leben gefüllt. Der Anwender muss sich allerdings erst an den neuen Aufbau der Zulassungstabellen gewohnen. Bis zum Inkrafttreten des Anhangs II mit Verwendungsbedingungen für die einzelnen Zusatzstoffe gelten aber die bisherigen Regelungen weiter [5-7]. Vorgesehen ist, abgesehen von einigen Ausnahmen, dass die Regelungen des Anhangs II ab dem 1. Juni 2013 gelten. Mit Veroffentlichung der Verordnung zur Erstellung von Anhang II wird deutlich, wie dieser Anhang der Verordnung mit den Verwendungsbedingungen aussieht. In diesem Beitrag werden die neuen Regelungen des Anhangs II erlautert und kommentiert. In einem weiteren Beitrag wird der gleichzeitig veroffentlichteAnhang III behandelt.
机译:欧盟(EC)第1333/2008号法规[1,2],重新组织了有关食品添加剂批准的法律。以前空白的附录II和III,其中包含添加剂的实际批准,现在随着法规(EU)第1129/2011 [3]和第1130/2011 [4]的发布而充满生气。但是,用户首先必须习惯于批准表的新结构。在具有单独添加剂使用条件的附件II生效之前,以前的规定将继续适用[5-7]。除少数例外,计划于2013年6月1日起实施附件二的规定。随着关于创建附件II的法规的发布,该法规的附件在使用条件下的外观变得更加清晰。在本文中,对附件II的新规定进行了解释和评论。同时发布的附录III在另一篇文章中讨论。

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