Nach § 1a des Düngeinittelgesetzes und dem vorliegenden Entwurf der zu erwartenden Düngeverordnung dürfen Düngemittel nur nach "guter fachlicher Praxis" angewandt werden. Hierzu gehort, dass die Düngung nach Art, Menge und Zeit auf den Bedarf der Pflanzen abgestimmt werden muss. Die im Boden verfügbaren Nahrstoffe sowie besondere Standort- und Anbaubedingungen sollen berücksichtigt werden. Nach dem bisher verhaltnismassig trockenen Winter stellt sich dieses Jahr die Frage, ob die N-Vorrate im Boden zu Vegetationsbeginn hoher sind als in den Vorjahren und deshalb die An-düngung eventuell geringer ausfallen konnte. Abhilfe schafft in diesem Fall eine Messung der N_(min)-Mengen im Boden.
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