Mangelhafte Bauausführungen, unklare Zahlungsbedingungen und -modalitaten, Terminverzüge und andere Streitpunkte sind in vielen Fallen der Ausgangspunkt zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen dem Bauherrn und dem bauausführenden Unternehmen. Für eventuell notwendige Beweisverfahren innerhalb der rechtlichen Auseinandersetzung ist es notwendig, auf detaillierte vertragliche Vereinbarungen zurückgreifen zu konnen.
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