ERFURT. Besteht ein Arbeitsverhaltnis nach Insolvenzeroffnung mit Wirkung fur die Insolvenzmasse fort, hat der Arbeitnehmer weitere Anspruche zu Lasten der Masse. Diese konnen vom Insolvenzverwalter durch eine Kapitalleistung abgefunden werden, wenn der Betrieb eingestellt wird, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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