Bund und Länder sind in der deutschen Finanzverfassung sehr eng miteinander verflochten. Horizontaler und vertikaler Finanzausgleich, Sonderergänzungszuweisungen, Mischfinanzierung, Gemeinschaftsaufgaben, gemeinsame Gesetzge-bungs- und Ertragskompetenz bei den vom Umfang her bedeutendsten Steuerarten, etwa der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer, und das bündische Prinzip sind Kernelemente dieser Finanzverfassung.
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