Im Jahre 1998 hat Großbritannien den größten Umbruch des Wettbewerbsrechts seit mehr als 20 Jahren erlebt. Es ist voll auf das europäische Wettbewerbsrecht eingeschwenkt und hat damit eine Harmonisierung mit dem der Europäischen Union erreicht. Die bislang geltenden Regelwerke wurden nahezu sämtlich abgeschafft, obwohl es erst seit 1948 ein kodifiziertes Wettbewerbsrecht gibt. Früher galt ausschließlich das britische Common Law mit nur minimalen Beschränkungen wettbewerbsbehindernder Praktiken.
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