Energieintensive Unternehmen profitieren von der „Besonderen Ausgleichsregelung" gemäß §§ 40 ff EE die ihre Stromkosten senkt. Liegt der Stromverbrauch über zehn Gigawattstunden im Jahr, müssen die Unte nehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen, wenn sie die Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen wollen. Eine seit Jahresbeginn gültige Gesetzes-Imeuregelung (§ 41 EEG 2012) setzt die Antragsteller unter Handlungsdruck.
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