Dass es auf dem Bau nicht selten staubt - und das nicht nur beim Flexen -, ist nichts Neues. Manch-mal kommt es dann auch zum großen Knall, und eine der beiden Vertragsparteien - Auftraggeber (AG) oder Auftragnehmer (AN) - kündigen ihrem (dann ehemaligen) Vertragspartner". Aber Achtung: Es braucht nicht den einen großen Knall, damit ein Kündigungsrecht entsteht. Es reichen unter Um-ständen auch einige kleinere Zwischenfälle, die in der Summe das Fass zum Überlaufen bringen.
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