Haben Sie die Kosten für Medikamente und Arztbesuche aus eigener Tasche bezahlt, um eine Beitragsrückerstattung von Ihrer Krankenkasse zu bekommen, rechnet sich das steuerlich leider nicht. Denn beantragen Sie in der Steuererklärung 2018 für die selbst bezahlten Krankheitskosten den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen, wird der Sachbearbeiter im Finanzamt ablehnen.
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