Es war zwar ein langes Hin und Her, doch nun scheint der Streit gelöst zu sein: Das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht für den Bau des Lobautunnels gegeben. Das Gericht teilte in einer Aussendung mit, dass es die Ermittlungsergebnisse der Behördenentscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zu diesem Projekt umfassend überprüft hat. Vor allem die Daten bezüglich der Auswirkungen auf die Fachbereiche Verkehrstechnik, Hydrogeologie und Grundwasser. Geotechnik, Tunnelbau, Brandschutz, Schwingungstechnik sowie Erschütterungsschutz, Tunnelsicherheit, Abfallwirtschaft und Baustetlenlogistik, Klima sowie Lärm wurden überprüft. Das Bundesverwaltungsgericht erteilte vor allem in den Fachbereichen Hydrologie und Grundwasser sowie Schalltechnik (Lärm) Verbesserungsaufträge, nach deren vollständiger Erfüllung durch die Asfinag sich das Projekt als genehmigungsfähig erwies. Verkehrsminister Norbert Hofer begrüßt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau des Lückenschlusses der Wiener Außenring-Schnellstraße S1 zwischen Schwechat und Süßenbrunn mit dem Lobautunnel. „Das Projekt ist ein weiterer Meilenstein für ein wirkungsvolles Verkehrs-system in der Ostregion. Der Bau der Sl entlastet die Ost-Autobahn A4, die Wiener Südost-Tangente A23 und den 22. Wiener Gemeindebezirk und bringt damit ein Plus an Verkehrssicherheit", erklärt Hofer. Durch den Entscheid des Gerichts wurde die beeinspruchte Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren nun positiv abgeschlossen. „Für die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Wien ist diese Entscheidung grundsätzlich positiv. Wenn dieses Projekt realisiert wird, bringt es eine Stärkung der Unternehmen. Wien hinkt laut Studien beim Wirtschaftswachstum hinterher und daher braucht es Impulse, um Wachstum und Arbeitsplätze zu ermöglichen", sagt Wirtschafts-ministerin Margarete Schramböck zur Entscheidung.
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